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Satzung

Satzung des Fanprojekts
ERC Ingolstadt e. V.

Stand: Fassung der Gründungsversammlung vom 17.01.2007,
neu gefasst am 31.03.2007
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Fanprojekt ERC Ingolstadt“. Nach Eintragung ins Vereinsregister trägt er den Zusatz „e. V.“.

Sitz des Vereins ist Ingolstadt.

Das Geschäftsjahr entspricht der Spielsaison (01. Mai bis 30. April).

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Koordination und Durchführung von Initiativen und Aktivitäten der Fans des ERC Ingolstadt.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
  • Mitglieder können die offiziellen Fanclubs des ERC Ingolstadt sein.
  • Die ERC Ingolstadt Eishockeyclub GmbH kann jederzeit Mitglied werden.
  • Jeder Fanclub entsendet höchstens drei Personen in die Mitgliederversammlung.
  • Jede Person darf nur einen Verein vertreten. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  • Die Mitgliederversammlung kann bis zu vier sachkundige Personen aufnehmen, die keinem Fanclub angehören müssen. Ihre Mitgliedschaft endet nach der zweiten ordentlichen Mitgliederversammlung nach Aufnahme (Wiederaufnahme ist möglich).
Die Mitgliedschaft entsteht durch schriftliche Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Eine Ablehnung ist nicht anfechtbar.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitglieder verpflichten sich, die Ziele und Interessen des Vereins zu unterstützen sowie Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.

Mitglieder sind berechtigt:
  • die Einrichtungen des Vereins zu nutzen,
  • an Veranstaltungen teilzunehmen,
  • in der Mitgliederversammlung mit gleichem Stimmrecht abzustimmen.

Eine Stimmrechtsübertragung ist nur bei den sachkundigen Personen durch schriftliche Vollmacht möglich.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Streichung, bei sachkundigen Mitgliedern (§ 3 Abs. 2) auch durch Tod.

  • Bei Fanclubs (§ 3 Abs. 1) endet die Mitgliedschaft außerdem, wenn die Anerkennung als offizieller Fanclub des ERC Ingolstadt entfällt.
  • Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären und jederzeit möglich.
  • Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins handelt. Die Gründe sind schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

Reichen die Mittel oder Rücklagen des Vereins nicht aus, können Umlagen erhoben werden. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Mitgliederzahl. Stichtag zur Feststellung der Mitgliederzahl ist der 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Umlage erhoben wird.

§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung
§ 8 Vorstand
Zusammensetzung:
  • 1. Vorsitzende/r
  • 2. Vorsitzende/r
  • Kassierer/in
  • bis zu zwei Beisitzer

Die 1. und 2. Vorsitzenden sind zugleich Fanbeauftragte des ERC Ingolstadt.

Vertretung & Wahl:
Der Verein wird durch den 1. oder 2. Vorsitzenden einzeln vertreten (§ 26 BGB).
Amtszeit: 3 Jahre (Wiederwahl möglich).
Für Rechtsgeschäfte über 500 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
§ 9 Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung ist einzuberufen:

  • wenn es die Interessen des Vereins erfordern,
  • mindestens einmal jährlich (möglichst in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres),
  • innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds,
  • auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder (unter Angabe von Zweck und Gründen).

Fristen & Einladung: Schriftlich (auch per E-Mail) mit dreiwöchiger Frist.

Zuständigkeiten:
  • Genehmigung Jahresrechnung & Entlastung des Vorstands
  • Wahl des Vorstands & der Kassenprüfer
  • Satzungsänderungen & Auflösung
  • Festsetzung von Umlagen
  • Aufnahme neuer Mitglieder
Mehrheiten:
Auflösung des Vereins: 4/5 der erschienenen Mitglieder
Satzungsänderung: 3/4
Aufnahme neuer Mitglieder: 2/3
§ 10 Auflösung des Vereins

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.

Bei Auflösung oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Jugendabteilung des ERC Ingolstadt e. V.