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Saison 2020/2021, Corona, wie gehts weiter

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@jahnstrassenrelikt71

Auch dein letzten Versuch hättest du dir sparen können, unsere Ansichten bei welchem Weg das Minus geringer ausfällt am Saisonende sind einfach zu unterschiedlich. 😉

Über Kurzarbeit scheinst du nicht viel zu wissen. Natürlich kann jeder DEL Verein Kurzarbeit beantragen, vor dem Gesetz ist jeder Arbeitnehmer gleich. Da spielt es keine Rolle ob der Vertrag befristet oder in wenigen Wochen eh ausläuft. Richtig ist das der Spieler zustimmen muss. Das kann zum Problem werden weil die Höchstgrenze Kurzarbeitergeld bei uns gedeckelt ist. Jeder der 100000 oder mehr verdient geht da mit einem deutlichen Minus raus, hier hat aber der Verein die Möglichkeit den Spieler mit einer individuellen  Sonderzahlung zum zustimmen zu "überreden". Es sind nicht nur Spieler die zu Personalkosten zählen!

Wusstet du das in der Vergangenheit DEL Vereine Kurzarbeit beantragt haben als sie die PO verpasst haben?  Ich kann dich aber beruhigen.... dem wurde nicht zugestimmt.

 

@beapanther: Hinsichtlich der Befristung hast du sicher recht, die steht einer Gewährung von Kurzarbeitergeld nicht entgegen, auch wenn dies im Hinblick auf Sinn und Zweck des KUG vielleicht nicht ganz nachvollziehbar ist. Mir scheint das Problem hier eher darin zu liegen, dass ein beachtlicher Teil der Spieler als Neueinstellungen zu werten sein dürften. Das umfasst vermutlich sogar die Spieler, deren Verträge zur neuen Saison verlängert wurden. Jedenfalls für diese Spieler dürfte nach meiner Kenntnis kein Anspruch auf KUG bestehen. Bin aber auch alles andere als Experte für diese Fragen. Evtl weißt du da mehr?

@jahnstrassenrelikt71: Meiner Meinung nach wären die Vereine bei einer letztlich freiwilligen Absage der Saison gegenüber den Spielern zur Zahlung verpflichtet. Selbst wenn die Verträge unter der auflösenden Bedingung einer Absage der Saison geschlossen wurden, so wäre zu beachten, dass die Vereine hier den Eintritt der Bedingung ja selbst herbeigeführt hätten. In einem solchen Fall gilt der Eintritt der Bedingung gemäß § 162 Abs. 2 BGB als nicht erfolgt. Anderenfalls könnten sich die Vereine ja ohne weiteres selbst von ihrer Zahlungspflicht befreien. Sicher könnte man argumentieren, dass die Vereine hier wirtschaftlich zu Absage der Saison gezwungen waren, aber letztlich obliegt das Risiko eines Arbeitsausfalls infolge von Störungen, die weder durch den Arbeitgeber noch durch den Arbeitnehmer verschuldet sind, dem Arbeitgeber. Letztlich müsste man sich halt in diesem Fall irgendwo in der Mitte treffen, denn auch den Spielern muss klar sein, dass man am Ende nur gemeinsam durch die Krise kommen kann.

@julian

Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat grundsätzlich jeder Spieler der vor Beginn der Kurzarbeit versicherungspflichtig Beschäftigt war. Von einer Frist ist mir nichts bekannt. Würde heißen, auch ein Spieler der 1 Tag vorher verpflichtet wurde, hat Anspruch. Selbst bei einer Verpflichtung während der Kurzarbeit würde es zwingende Gründe für einen Anspruch geben, diese treffen aber bei einem Eishockeyverein nicht zu. Einzig ein Spieler bei dem die Versicherungsfreiheit vorliegt hat keinen Anspruch. Das kann aber ausgeschlossen werden.

Julian hat auf diesen Beitrag reagiert.
Julian

Dann wäre also entscheidend ob die Vereine ihre anderen Spieler derzeit (bzw. zum Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung) in Kurzarbeit haben?

Du meinst wenn nur die Hälfte der Mannschaft in Kurzarbeit geht/ist? Ich denke die Mannschaft ist ein zu kleiner Teil des Vereins um ihn zu teilen. Im gesamten Verein kann ich mir gut vorstellen das die Möglichkeit einer Teilung besteht. Ob dann eine Neuverpflichtung (Spieler) Anspruch hat obwohl zb Arbeitnehmer in der Geschäftsstelle in Kurzarbeit sind, kann ich dir nicht sagen.

Der Spielbetrieb könnte übrigens auch mit Kurzarbeit stattfinden. Und evtl. könnte man sich von dem "Problem" Pille lösen, weil auch die Möglichkeit der Kündigung besteht falls ein Spieler nicht zustimmt. 🙂

wenn ein festes Ende der Beschäftigung feststeht, ist ab diesen Zeitpunkt keine Kurzarbeit mehr möglich.

wo bleiben die Kosten für

  • ca. 15-20 Spielerwohnungen und Häuser samt Inventar, diese müssen Jahr für das ganze Jahr angemietet und vorgehalten werden ( der Spieler aus Übersee kommt ja nicht mit dem Umzugswagen )
  • Stadionmiete
  • Kosten zu den Auswärtsfahrten ( Busse,Flug, Hotels ect. )
  • Kosten für medizienische Versorgung Spieler und deren Familien
  • Fahrzeugkosten Versicherung und Benzin
  • Weihnachtsfeiern und sonstige Bespassungen
  • habe ich was vergessen

Die DEL2 hat auch den Start beschlossen.
https://www.del-2.org/nachrichten/del2/5359-der_spielplan_fuer_die_achte_del2-saison_steht/

 

ich kann mir Nun nicht vorstellen Das die DEL absagt.

https://www.penny-del.org/news/statement-der-penny-del-zur-aktuellen-situation/11666?fbclid=IwAR2-7FlotFZPlbnV_zRpXzEWPe0YfSXd08MfWn5p42Ol4uSayeJ9sUlAp0s

Hmmm 🤔 hört sich für mich nicht so gut an. Oder ist es nur Damit Noch etwas Druck aufgebaut werden kann?

https://www.sportschau.de/weitere/eishockey/del/verschiebung-des-del-saisonstarts-kaum-noch-zu-vermeiden-100.html

Spoiler

War zu erwarten.

 

Man hat es nicht geschafft alternativen zu erarbeiten, wie man es immer behauptet hätte, nur Schema F gefahren und jetzt steht man vor dem Desaster. Das ist das Aus des Deutschen Eishockey. Zumindest dem Format DEL.

Verbindliche Zusagen unrealistisch. Dieses Jahr nicht und auch zu keinen anderen Zeitpunkt. Die DEL heißt nicht Lufthansa oder VW...

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